Mit der Grundsteuerreform gibt es ab 2025 in Hessen drei Arten von Grundsteuer: Grundsteuer A und Grundsteuer B wie bisher und hinzu kommt neu die Grundsteuer C, über deren Einführung die Kommunen selbst entscheiden können.
SPD-Fraktionsvorsitzender Dieter Weiß teilt in einer Presseerklärung mit, dass mit der Einführung einer Grundsteuer C eine Kommune Bauland mobilisieren kann, indem sie für unbebaute aber baureife Grundstücke, die nicht der Land- und Forstwirtschaft zugeordnet sind, einen Hebesatz festlegt.
„Damit ist für die SPD die Idee verbunden, Bodenspekulationen einzudämmen und finanzielle Anreize zu schaffen, baureife Grundstücke auch tatsächlich zur Schaffung von Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Insbesondere in Ballungsgebieten wie der Rhein-Main-Region besteht ein erheblicher Wohnungsmangel. Diesen Bedarf und den damit verbundenen Handlungsdruck für die Kommunalpolitik, stellen wir auch in Taunusstein zunehmend fest“, so Weiß.
Nach den gesetzlichen Vorgaben der Grundsteuerreform können Städte und Gemeinden für baureife, aber unbebaute Grundstücke mit der Grundsteuer C einen höheren Hebesatz festlegen, wenn auf diesen keine Bebauung erfolgt. Diese Grundsteuer C verteuert damit die Spekulation und schafft finanzielle Anreize, auf baureifen Grundstücken tatsächlich auch Wohnraum zu schaffen.
Die hessische Regelung, teilt die SPD weiter mit, gibt im Gegensatz zur Bundesregelung sogar die Möglichkeit, den Hebesatz für die Grundsteuer C nach der Dauer der Baureife von Grundstücken abzustufen. Der Hebesatz kann damit gestaffelt werden, je nachdem, wie lange das Grundstück schon brachliegt.
Karin Staudt-Mehler, für die SPD-Fraktion im Finanzausschuss der Stadtverordnetenversammlung, teilt ergänzend mit, dass man von den Einnahmen der Grundsteuer C allerdings keinen wesentlichen Beitrag zur Sanierung des kommunalen Haushaltes erwarten darf. „Den Einnahmen muss tatsächlich der Verwaltungsaufwand, der nicht unerheblich sein kann, entgegengesetzt werden. Dennoch spricht die Abwägung der Argumente eindeutig dafür, eine Grundsteuer C einzuführen“, erklärt Staudt-Mehler. „Mit ihr kann ein Beitrag geleistet werden zur Lösung einer der aktuell dringendsten Herausforderungen für Kommunen, der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum“.
Einen entsprechenden Antrag bringt die SPD-Fraktion für die nächste Stadtverordnetenversammlung ein. Der Magistrat soll mit der Vorbereitung für die Einführung der Grundsteuer C in Taunusstein im Rahmen der bevorstehenden Haushaltsberatungen für 2025 beauftragt werden.
Abschließend teilt die SPD mit, dass die bereits von den Grünen für den Haushalt 2025 der Stadt Taunusstein geforderte „Aufkommensneutralität“ für die Grundsteuer A und B von ihr ausdrücklich unterstützt wird.
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