
Die voranschreitende Corona-Pandemie verlangt uns allen viel ab und ist mit erheblichen Einschränkungen verbunden. Viele Bürgerinnen und Bürger in Taunusstein sind besonders betroffen. Gewerbetreibende stehen vor großen Herausforderungen, wie z.B. die Gastronomie. Denn während es bei uns "nur" um persönliche Einschränkungen geht, geht es bei Ihnen mitunter um Existenzen, auf jeden Fall um zum Teil erhebliche Umsatzeinbußen.
Das werden auch wir als örtliche SPD nicht ändern können, aber wir möchten im Rahmen unserer bescheidenen Möglichkeiten zumindest versuchen, einen Teil dazu beitragen, dies abzumildern. Auf dieser Seite haben wir Ihnen alle wichtige Informationen und Quellen zusammengetragen. Hier finden Sie eine Übersicht über die aktuell von Bund und Land beschlossenen Unterstützungsmaßnahmen und Kontaktmöglichkeiten sowie Quellen zu Sonderseiten der Stadt Taunusstein und dem Landkreis Rheingau-Taunus.
Hier erhalten Sie stets aktuelle Informationen:
Aktuelle Informationen der Stadt Taunusstein
Aktuelle Informationen des Rheingau-Taunus-Kreises
Aktuelle Informationen des Landes Hessen
Hier erhalten Sie Unterstützung bei Besorgungen und Erledigungen:
Taunussteiner "Helfen um zu schützen"
Facebook-Gruppe "Helfen um zu schützen"
Informationen zum Corona-Virus:
Fragen und Antworten zum Corona-Virus
Wie kann ich mich und andere vor einer Infektion schützen?
Hier erhalten Sie Informationen zur Unterstützung für vom Corona-Virus beeinträchtigte Gruppen:
Beschäftigte
Übersicht über Maßnahmen der Bundesregierung zum Schutz für Beschäftigte
Unternehmen/Selbständige
Übersicht der Stadt Taunusstein für die Wirtschaft
Übersicht über Maßnahmen der Bundesregierung zum Schutz für Unternehmen
Informationen zum Schutz für Unternehmen vom Bundeswirtschaftsministerium
Maßnahmen der Bundesregierung zum Schutz für Kultur und Selbständige
Maßnahmen der Hessischen Landesregierung zum Schutz für Unternehmen
Wo gibt es die Anträge?
☑️ Anträge sind allerspätestens ab Montag, 30. März 2020, möglich. ☑️ In Hessen laufen alle Anträge über das Regierungspräsidium Kassel ☑️ Die IHK hilft bei der Antragstellung, falls das gewünscht ist
Wer darf Anträge stellen? ☑️ Unternehmen, die steuerpflichtige Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit erwirtschaften ☑️ Angehörige freier Berufe ☑️ nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versicherte Künstler ☑️ am Markt tätige Sozialunternehmen in der Rechtsform einer gGmbH.
Wie hoch ist die Soforthilfe? ☑️ 0-5 Mitarbeiter: 10.000 Euro ☑️ 5-10 Mitarbeiter: 20.000 Euro ☑️ 11-50 Mitarbeiter: 30.000 Euro
Wofür darf das Geld ausgegeben werden? ☑️ Es gibt keine Vorgabe, wofür das Geld verwendet werden darf ☑️ Bedingung ist nur, dass das Unternehmen nicht schon vor dem 11. März in Schwierigkeiten war.
Familien
Maßnahmen der Bundesregierung zum Schutz für Familien
Notbetreuung für Kinder während der KiTa Schließungen in Taunusstein
Studierende